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Incoterms DDP: Geliefert verzollt

Benannter Ort erforderlich: Bestimmungsort


Bis zur Entladung der Ware trägt der Verkäufer alle Kosten und Risiken.

Gemäß den Incoterm-Regeln „Delivered Duty Paid“ (DDP) übernimmt der Verkäufer alle Verantwortlichkeiten und Kosten für die Lieferung der Waren an den benannten Bestimmungsort. Der Verkäufer muss sowohl Export- als auch Importformalitäten, Gebühren, Zölle und Steuern bezahlen.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware für den Vor- oder Haupttransport zu versichern.

Bis zur Entladung der Ware aus dem Fahrzeug am benannten Bestimmungsort, in der Regel am Geschäftssitz des Käufers, trägt der Käufer keinerlei Gefahr und Kosten.

DDP ist die einzige Incoterms-Regel, die dem Verkäufer die Verantwortung für die Einfuhrabfertigung und die Zahlung von Steuern und/oder Einfuhrzöllen auferlegt.

Diese letzten Anforderungen können für den Verkäufer problematisch sein. In Ländern mit komplexen oder bürokratischen Einfuhrabfertigungsverfahren kann es sein, dass ein Verkäufer mit Ortskenntnissen diese Verantwortung lieber übernimmt.

DDP-Incoterm-Verpflichtungen

Pflichten des Verkäufers

  • Waren-, Handelsrechnung und Dokumentation
  • Exportverpackung und Kennzeichnung
  • Exportlizenzen und Zollformalitäten
  • Vorlauf und Lieferung
  • Ladegebühren
  • Hauptwagen
  • Zustellnachweis
  • Einfuhrformalitäten und Zölle
  • Kosten aller Inspektionen
  • Lieferung an den benannten Bestimmungsort

Pflichten des Käufers

  • Bezahlung der Ware gemäß Kaufvertrag
  • Unterstützen Sie den Verkäufer bei der Beschaffung aller Dokumente und Informationen, die für die Export- oder Importabfertigungsformalitäten erforderlich sind


DDP funktioniert ähnlich wie DAP, mit einer wichtigen Ausnahme. Es ist die Pflicht des Verkäufers
Um die Waren im Land des Käufers zu importieren, müssen Sie sie freigeben und alle Zölle und Mehrwertsteuer/GST zahlen. Diese Regel
sollten mit großer Vorsicht verwendet werden, da der Verkäufer möglicherweise beides eine registrierte juristische Person sein muss
für Einfuhr und Mehrwertsteuer/GST im Land des Käufers, ein ziemlich unwahrscheinliches Szenario. Wenn der Verkäufer findet
selbst nicht in der Lage, der Importeur zu sein oder die von den Parteien gezahlte Mehrwertsteuer/GST zurückzuerhalten
sollte stattdessen zu DAP-Bedingungen abschließen.

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Alle aus den Incoterms® 2020-Regeln zitierten Auszüge unterliegen dem Urheberrecht der International Chamber of Commerce

Handel. Quelle: ICC-Website. Der vollständige Text der Ausgabe 2020 der Incoterms-Regeln ist unter verfügbar
https://2go. iccwbo.org/. Das Wort „Incoterms“ ist eine eingetragene Marke der Internationalen Handelskammer.